Fast Answers Regulation D Angeboten Nach dem Securities Act von 1933 muss jedes Angebot zum Verkauf von Wertpapieren entweder bei der SEC registriert oder eine Freistellung getroffen werden. Die Verordnung D (oder Reg D) enthält drei Regelungen, die Ausnahmen von den Registrierungsanforderungen vorsehen, so dass einige Unternehmen ihre Wertpapiere anbieten und verkaufen können, ohne die Wertpapiere bei der SEC registrieren zu müssen. Für weitere Informationen über diese Ausnahmen, lesen Sie unsere Publikationen zu den Regeln 504. 505. und 506 der Verordnung D. Unternehmen, die sich auf eine Reg D (17 CFR Sekt 230.501 ff.) Freistellung müssen nicht ihre Angebot von Wertpapieren bei der SEC registrieren , Aber sie müssen Akte wasrsquos bekannt als quotForm D elektronisch mit der SEC, nachdem sie zum ersten Mal ihre Wertpapiere verkaufen bekannt. Form D ist eine kurze Benachrichtigung, die die Namen und Adressen der companyrsquos Promotoren, Führungskräfte und Direktoren und einige Details über das Angebot enthält, aber enthält wenig andere Informationen über das Unternehmen. Wenn Sie darüber nachdenken, in ein Regulierungs-D-Angebot zu investieren, sollten Sie auf die EDGAR-Datenbank zugreifen, um festzustellen, ob das Unternehmen Formular D eingereicht hat. Sie sollten immer mit Ihrem staatlichen Wertpapierregulator überprüfen, ob sie mehr Informationen über das Unternehmen und die Personen haben dahinter. Achten Sie darauf, zu fragen, ob Ihre staatliche Regulierungsbehörde das Angebot zum Verkauf in Ihrem Staat freigegeben hat. Sie können die Adresse und Telefonnummer für Ihre staatlichen Wertpapiere Regulierungsbehörde erhalten, indem Sie die North American Securities Administrators Association an (202) 737-0900 oder durch den Besuch ihrer Website. Yoursquoll findet diese Informationen auch in der Landesregierung Ihres lokalen Telefonbuchs. Für weitere Informationen über die SECrsquos Registrierungsanforderungen und gemeinsame Ausnahmen für kleine Unternehmen Kapitalbeschaffung, lesen Sie unsere Broschüre, Small Business amp der SEC. Für weitere Informationen über Regulierung D Angebote als Investor, siehe unsere Investor Bulletin. Schnelle Antworten Regel 506 der Regel D Regel 506 der Verordnung D gilt als quotsafe Harborquot für die private Angebot Ausnahme von Abschnitt 4 (a) (2) der Wertpapiere Handlung. Unternehmen, die sich auf die Freistellung nach Regel 506 verlassen, können einen unbegrenzten Geldbetrag erwerben. Gemäß Regel 506 (b) kann ein Unternehmen sicher sein, dass es sich um eine Befreiung nach Abschnitt 4 (a) (2) handelt, indem es die folgenden Normen erfüllt: Das Unternehmen kann keine allgemeine Aufforderung oder nicht Werbung zur Vermarktung der Wertpapiere Die Gesellschaft darf ihre Wertpapiere an eine unbegrenzte Anzahl von quotenkreditierten Anlegern und bis zu 35 weiteren Käufen verkaufen. Anders als Regel 505. müssen alle nicht akkreditierten Anleger, entweder allein oder mit einem Käufervertreter, anspruchsvoll sein, dh sie müssen über ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen in finanziellen und geschäftlichen Angelegenheiten verfügen, um sie in die Lage zu versetzen, die Vorzüge und Risiken der künftigen Investmentgesellschaften zu bewerten Muss entscheiden, welche Informationen an akkreditierte Investoren zu geben, solange sie nicht gegen die Antifraud Verbote der Bundesgesetze Wertpapiere verletzen. Aber Unternehmen müssen nicht-akkreditierten Anlegern Offenlegung Dokumente, die in der Regel die gleichen wie die in registrierten Angebote verwendet werden. Wenn ein Unternehmen akkreditierten Anlegern Informationen zur Verfügung stellt, muss es diese Informationen auch für nicht akkreditierte Anleger zur Verfügung stellen. Das Unternehmen muss zur Verfügung stehen, um Fragen von potenziellen Käufern zu beantworten. Die Anforderungen an die Abschlüsse sind dieselben wie bei Regel 505. Gemäß Regel 506 (c ) Kann ein Unternehmen das Angebot im Großen und Ganzen einholen und allgemein anbieten, aber nach wie vor als privates Angebot im Sinne von Abschnitt 4 (a) (2) angesehen werden, wenn: die Anleger im Angebot alle akkreditierten Anleger sind und das Unternehmen angemessene Schritte unternommen hat Dass ihre Anleger akkreditierte Anleger sind, die eine Überprüfung von Dokumenten wie W-2s, Steuererklärungen, Bank - und Maklerausweise, Kreditauskünfte und dergleichen beinhalten können. Käufer von Wertpapieren, die gemäß Regel 506 angeboten werden, erhalten quotierte Aktienquoten. Dass die Wertpapiere für mindestens ein Jahr nicht verkauft werden können, ohne sie zu registrieren. Unternehmen, die sich auf die Befreiung von Rule 506 verlassen, müssen ihr Angebot an Wertpapieren nicht bei der SEC registrieren, sondern sie müssen nach der erstmaligen Veräußerung ihrer Wertpapiere das so genannte FormForm D elektronisch mit der SEC einreichen. Form D ist eine kurze Benachrichtigung, die die Namen und Adressen der companyrsquos Promotoren, Führungskräfte und Direktoren und einige Details über das Angebot enthält, aber enthält wenig andere Informationen über das Unternehmen. Wenn Sie darüber nachdenken, in ein Regulierungs-D-Angebot zu investieren, sollten Sie eine Kopie der Firma rsquos Form D erhalten, die aus der EDGAR-Datenbank verfügbar ist. Sie sollten immer mit Ihrem staatlichen Wertpapiere Regulierungsbehörde überprüfen, ob es mehr Informationen über das Unternehmen und die Menschen dahinter hat. Achten Sie darauf, zu fragen, ob Ihre staatliche Regulierungsbehörde das Angebot zum Verkauf in Ihrem Staat freigegeben hat. Sie können die Adresse und Telefonnummer für Ihre staatlichen Wertpapiere Regulierungsbehörde erhalten, indem Sie die North American Securities Administrators Association unter (202) 737-0900 oder durch den Besuch ihrer Website. Yoursquoll findet diese Informationen auch in der Landesregierung Ihres lokalen Telefonbuchs. Für weitere Informationen über die SECrsquos Registrierungsanforderungen und gemeinsame Ausnahmen für kleine Unternehmen Kapitalbeschaffung, lesen Sie unsere Broschüre, Small Business amp der SEC. Weitere Informationen zu den Angeboten der Verordnung D als Investor finden Sie im Investor Bulletin.
No comments:
Post a Comment